Was kostet ein Pflegedienst zweimal täglich?
Zweimal täglich sind rund 60 Einsätze im Monat. Wie weit das Budget
trägt, hängt davon ab, was bei jedem Einsatz gemacht wird. Ein
typisches Beispiel.
Morgens, kleine Körperpflege 29,26 € plus Anfahrt 7,96 €
ergibt 37,22 €
Abends, An- und Auskleiden 4,18 € und Ausscheidung 5,85 € plus
Anfahrt 7,96 € ergibt 17,99 €
Zusammen rund 55 Euro am Tag
Daraus lässt sich ablesen, wie viele Tage Ihr Sachleistungsbudget deckt.
Pflegegrad 2, 796 Euro tragen etwa 14 Tage
Pflegegrad 3, 1.497 Euro tragen etwa 27 Tage
Pflegegrad 4, 1.859 Euro tragen etwa 33 Tage
Pflegegrad 5, 2.299 Euro tragen etwa 41 Tage
Der volle Umfang zweimal täglich wird also selten allein aus der
Sachleistung gedeckt. In der Praxis wird kombiniert. Der Pflegedienst
übernimmt den Morgen, Angehörige den Abend, dazu kommen 131 Euro
Entlastungsbetrag. Fällt ein Einsatz kleiner aus, sinkt der Betrag
sofort mit.
Was kostet ein Pflegedienst dreimal täglich bei Pflegegrad 3?
Dreimal täglich heißt nicht dreimal Körperpflege. Der dritte
Einsatz ist häufig nur die Medikamentengabe am Mittag, und die läuft
als Behandlungspflege über die Krankenkasse. Das trennt die Rechnung in
zwei Töpfe.
Aus dem Pflegebudget
Morgens 37,22 € und abends 17,99 €, zusammen rund 55 Euro am Tag
Pflegegrad 3, 1.497 Euro tragen etwa 27 solcher Tage
Über die Krankenkasse
Medikamentengabe 5,04 € plus Anfahrt 8,43 € ergibt
13,47 € je Einsatz
Belastet Ihr Pflegebudget nicht
Dazu kommen 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat. Bleibt trotzdem eine
Lücke, prüfen wir mit Ihnen eine Höherstufung. Wir rechnen das
vorher durch, damit Sie keine Überraschung erleben.
Wer bezahlt den Pflegedienst, die Pflegekasse oder die Krankenkasse?
Beide, aber für unterschiedliche Leistungen. Die Pflegekasse zahlt
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung aus dem Sachleistungsbudget
nach Pflegegrad. Die Krankenkasse zahlt die
Behandlungspflege nach §37 SGB V,
also alles, was ein Arzt verordnet hat.
Diese Trennung ist die wichtigste Zahl auf dieser Seite, auch wenn sie keine
Zahl ist. Behandlungspflege belastet Ihr Pflegebudget nicht. Wundversorgung,
Injektionen, Kompressionsverbände und Medikamentenstellung laufen getrennt
und unabhängig vom Pflegegrad.
Wann müssen Sie etwas zuzahlen?
Bei der Behandlungspflege gilt die gesetzliche Zuzahlung nach §61 SGB V.
Sie beträgt zehn Prozent der Kosten für höchstens 28 Tage im
Kalenderjahr, dazu zehn Euro je Verordnung.
Bei der Grundpflege gibt es keine gesetzliche Zuzahlung. Ein Eigenanteil
entsteht dort nur, wenn Sie mehr Leistungen in Anspruch nehmen, als Ihr
Sachleistungsbudget deckt.
Befreit sind Versicherte unter 18 Jahren sowie alle, die ihre Belastungsgrenze
erreicht haben. Sie liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen,
bei chronisch Kranken bei einem Prozent. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer
Krankenkasse.
Wie viele Minuten umfassen die Leistungskomplexe?
Leistungskomplexe sind nicht in Minuten definiert, sondern nach Tätigkeit.
Wer nach der Minutenzahl sucht, findet deshalb keine, und das ist kein Versehen
im System.
Für Sie hat das einen Vorteil. Braucht Ihr Angehöriger an einem Tag
länger, kostet das nichts extra. Die Pflegekraft schaut nicht auf die Uhr.
Wer trotzdem feste Zeitfenster möchte, kann die Abrechnung auf Wunsch
umstellen. Dann wird im Fünf-Minuten-Takt gerechnet statt nach
Leistungskomplexen. Die Sätze stehen in der nächsten Antwort. Was
günstiger ist, hängt vom Bedarf ab, wir rechnen Ihnen beide Varianten
durch.
Gibt es einen Stundensatz?
Ja, auf Wunsch. Statt nach Leistungskomplexen lässt sich im
Fünf-Minuten-Takt abrechnen. Das entscheidet die pflegebedürftige
Person oder die gesetzliche Betreuung. Die Sätze für 2026.
Körperbezogene Pflege 70,44 € je Stunde,
5,87 € je angefangene 5 Minuten
Pflegerische Betreuung 53,04 € je Stunde,
4,42 € je angefangene 5 Minuten
Hilfen bei der Haushaltsführung 40,56 € je Stunde,
3,38 € je angefangene 5 Minuten
Für Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung ist der
Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich gedacht. Er steht allen ab
Pflegegrad 1 zu und wird nicht auf das Sachleistungsbudget angerechnet. Das
reicht für rund zweieinhalb Stunden Betreuung oder gut drei Stunden im
Haushalt pro Monat.
Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort, sie lassen sich
bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen. Die Anfahrtspauschale kommt bei
jedem Hausbesuch dazu, tagsüber 7,96 Euro.
Was kostet ein Verbandwechsel?
Für Sie in der Regel nichts. Wundversorgung ist Behandlungspflege und wird
nach ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse getragen, unabhängig
vom Pflegegrad. Ihr Pflegebudget bleibt unberührt. Die Preise 2026.
Wundverband anlegen oder wechseln 12,53 €
Zwei Wundverbände 25,06 €, drei Wundverbände
37,57 €
Dekubitusbehandlung ab Grad II 12,53 €
Anfahrtspauschale tagsüber 8,43 €
Für Sie bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung für die ersten 28 Tage
im Kalenderjahr. Die Verordnung stellt der Hausarzt aus, um den Antrag bei der
Kasse kümmern wir uns.
Treffen an einem Besuch mehrere Wund- und Kompressionsleistungen zusammen,
greift eine Deckelung von 45,99 Euro je Besuch.
Was kostet das Wickeln der Beine?
Das Anlegen von Kompressionsverbänden gehört zur Behandlungspflege und
läuft über die Krankenkasse, nicht über Ihr Pflegebudget. Anlegen
am Morgen und Abwickeln am Abend werden als getrennte Leistungen verordnet und
abgerechnet.
Kompressionsverband anlegen oder wechseln, ein Bein 7,16 €,
beide Beine 14,31 €
Abwickeln, ein Bein 3,57 €, beide Beine
7,16 €
Kompressionsstrümpfe anziehen, ein Bein 3,57 €,
beide Beine 7,16 €
Kompression bei Ulcus cruris, ein Bein 19,67 €,
beide Beine 39,36 €
Wichtig ist deshalb vor allem die Verordnung. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an,
in den meisten Fällen ist sie möglich. Ohne Verordnung wäre es
eine Selbstzahlerleistung.
Was kostet ein Stomawechsel?
Das hängt davon ab, was gewechselt wird, und die Antwort überrascht
viele. Der reine Beutelwechsel ist keine Behandlungspflege. Er läuft als
Leistungskomplex Stomaversorgung über die Pflegekasse und geht damit von
Ihrem Sachleistungsbudget ab.
Stomaversorgung, Beutel entleeren oder wechseln, Stomaplatte wechseln
5,85 € über die Pflegekasse
Stomabehandlung bei akuter Entzündung mit Hautläsionen
12,53 € über die Krankenkasse, nur auf
ärztliche Verordnung
Erst wenn die Haut am Stoma entzündet ist und der Arzt das verordnet,
wechselt die Zuständigkeit zur Krankenkasse. Das Material selbst
läuft in beiden Fällen getrennt als Hilfsmittel über ein
Sanitätshaus. Wir stimmen uns mit dem Sanitätshaus ab, damit nichts
ausgeht.
Was passiert, wenn das Budget nicht reicht?
Dann gibt es vier Wege, meist in dieser Reihenfolge. Den Entlastungsbetrag von
131 Euro einsetzen. Den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege
nutzen. Einzelne Einsätze verkleinern oder von Angehörigen
übernehmen lassen. Erst danach bleibt ein Eigenanteil.
Ist der Pflegebedarf gewachsen, lohnt oft auch ein Antrag auf Höherstufung.
Unsere Pflegeberatung prüft das mit Ihnen
und begleitet den Antrag.
Was kostet Verhinderungspflege in Augsburg?
Für Sie in der Regel nichts, solange der Jahresbetrag reicht. Seit dem
1. Juli 2025 stehen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege als ein gemeinsamer
Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung. Er gilt ab Pflegegrad 2 und
setzt keine Vorpflegezeit mehr voraus.
Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 Euro
Bis zu acht Wochen im Kalenderjahr
Stundenweise oder am Stück, das Pflegegeld läuft zur Hälfte weiter
Der Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad, er ist für alle ab
Pflegegrad 2 gleich hoch. Genutzt wird er, wenn pflegende Angehörige
ausfallen, durch Urlaub, Krankheit oder einen freien Tag. Wir übernehmen
die Pflege dann zu Hause weiter, im gewohnten Ablauf und mit bekannten
Gesichtern. Abgerechnet wird nach denselben Leistungskomplexen wie oben.
Stundenweise Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag kürzt das
Pflegegeld nicht und zählt nicht auf die acht Wochen. Seit dem
1. Januar 2026 muss der Antrag nicht mehr vorher gestellt werden, die Kosten
lassen sich nachträglich erstatten. Wir stellen den Antrag mit Ihnen zusammen.
Wer zahlt Assistenzleistungen in Augsburg?
Nicht die Pflegekasse, sondern der Bezirk Schwaben als Träger der
Eingliederungshilfe. Rechtsgrundlage ist §78 SGB IX. Gemeint ist
Begleitung zur Arbeit, in die Schule, zum Verein oder zum Amt, also Teilhabe
am Leben außerhalb der Wohnung.
Ihr Anspruch auf ambulante Pflege bleibt davon unberührt. Beides
lässt sich kombinieren, sodass dieselbe Pflegekraft Pflege und Assistenz
übernimmt und weniger fremde Gesichter in der Wohnung auftauchen.
Zeitanteile, die bereits über die Eingliederungshilfe abgerechnet werden,
können nicht zusätzlich als Sachleistung nach §36 SGB XI
abgerechnet werden. Der Antrag läuft über den Bezirk Schwaben, nicht
über Ihre Pflegekasse. Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie.
Alle Preise nach der Vergütungsvereinbarung vom 17. November 2025 für
Leistungen ab dem 1. Januar 2026, sowie nach der
Gebührenübersicht für HKP-Leistungen ab dem 1. Januar 2026.
Leistungsbeträge der Pflegeversicherung nach SGB XI unverändert seit
2025. Stand August 2026.
Sie wollen wissen, was in Ihrem Fall übrig bleibt? Wir rechnen es Ihnen am
Telefon durch, in zehn Minuten und ohne Termin.
+49 821 4509557-0